Ich berate und vertrete Sie als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht bundesweit auf allen Gebieten des Strafrechts, auch auf dem Gebiet der Nebenklage.
Strafverteidigung ist Kampf um die Rechte des Mandanten
Wie er geführt wird, richtet sich nach dem Verteidigungsziel und den individuellen Umständen des Verfahrens. Ziel der Vertretung ist in der Regel, einen Freispruch, eine Verfahrenseinstellung oder eine möglichst geringe Strafe zu erwirken. Als Strafverteidiger nehme ich Ihre Rechte als Beschuldigter in einem Strafverfahren wahr und vertrete Ihre Interessen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Der Gang eines Strafverfahrens entscheidet sich häufig früh. Zögern Sie daher nicht, möglichst bald nach Kenntnis über das gegen Sie eingeleitete Verfahren einen Strafverteidiger zu beauftragen.
Sofern Sie eine Beschuldigtenvorladung von der Polizei oder eine Anklageschrift vom Gericht erhalten, nehme ich für Sie Akteneinsicht. Akteneinsicht wird nur einem Rechtsanwalt gewährt, niemals dem Betroffenen selbst. Anhand des so ermittelten Sachverhaltes und Ihren Angaben liefere ich Ihnen eine Empfehlung für das weitere Vorgehen und gebe ggf. eine Stellungnahme gegenüber den Verfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht) ab. Ich vertrete Sie vor Gericht und nehme zu Ihren Gunsten durch entsprechende Antragstellung Einfluß auf das Verfahren.
Wenn Sie einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft erhalten haben, prüfe ich für Sie, ob ein Einspruch gegen den Strafbefehl Aussicht auf Erfolg verspricht. Der Einspruch kann gegen den gesamten Tatvorwurf oder nur gegen die ausgesprochene Strafe (Anzahl oder Höhe der Tagessätze) erhoben werden. Nach erfolgtem Einspruch kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Der Strafbefehl entspricht dann einer Anklageschrift vom Gericht. Auf Antrag können Sie bei Beauftragung eines Rechtsanwalts vom persönlichen Erscheinen entbunden werden und müssen an der Gerichtsverhandlung dann nicht persönlich teilnehmen.
Sprechen Sie nicht mit den Verfolgungsbehörden. Auch nicht, wenn Sie unter Druck gesetzt werden oder Ihnen der Eindruck vermittelt wird, dass Ihnen geholfen werden kann. Eine Einlassung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt und über diesen erfolgen. Als Beschuldigter besitzen Sie ein Schweigerecht. Von diesem Schweigerecht Gebrauch zu machen, darf Ihnen nicht nachteilig ausgelegt werden.
Bewahren Sie Ruhe! Beauftragen Sie umgehend einen Rechtsanwalt mit der Akteneinsicht! Achten Sie auf Fristen und nehmen Sie rechtzeitig Beratung in Anspruch!
Bei Festnahme, Hausdurchsuchung oder Untersuchungshaft: Machen Sie keine Angaben, sondern bestehen Sie auf die Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt!
Ich vertrete keine Beschuldigten bei Straftaten mit antisemitischem, rassistischem oder nationalistischem Hintergrund. Sofern Ihnen eine Sexualstraftat vorgeworfen wird, werde ich Ihnen einen kompetenten Kollegen empfehlen. Ich selbst verteidige in diesen Fällen nicht.
Vertretung von Betroffenen einer Straftat
Auch als Betroffener einer Straftat haben Sie die Möglichkeit, Ihre Interessen durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Ich setze mich während des Strafverfahrens gegen den Täter als Vertreter der Nebenklage für Ihre Interessen ein. Ich begleite Sie während Ihrer Vernehmungen und bei Zeugenaussagen vor Gericht. Die Rechtsanwaltsgebühr trägt hierbei in der Regel der Täter, der Staat oder Opferverbände.