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Anwaltskanzlei Rasmus Kahlen in Göttingen

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Strafverteidigung

Ich berate und vertrete Sie als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht auf allen Gebieten des Strafrechts, auch auf dem Gebiet der Nebenklage. 

Strafverteidigung ist Kampf um die Rechte des Mandanten

Wie er geführt wird, richtet sich nach dem Verteidigungsziel und den individuellen Umständen des Verfahrens. Ziel der Vertretung ist in der Regel, einen Freispruch, eine Verfahrenseinstellung oder eine möglichst geringe Strafe zu erwirken. Als Strafverteidiger nehme ich Ihre Rechte als Beschuldigter in einem Strafverfahren wahr und vertrete Ihre Interessen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.

Der Gang eines Strafverfahrens entscheidet sich häufig früh. Zögern Sie daher nicht, möglichst bald nach Kenntnis über das gegen Sie eingeleitete Verfahren einen Strafverteidiger zu beauftragen.

Sofern Sie eine Beschuldigtenvorladung von der Polizei oder eine Anklageschrift vom Gericht erhalten, nehme ich für Sie Akteneinsicht. Akteneinsicht wird nur einem Rechtsanwalt gewährt, niemals dem Betroffenen selbst. Anhand des so ermittelten Sachverhaltes und Ihren Angaben liefere ich Ihnen eine Empfehlung für das weitere Vorgehen und gebe ggf. eine Stellungnahme gegenüber den Verfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht) ab. Ich vertrete Sie vor Gericht und nehme zu Ihren Gunsten durch entsprechende Antragstellung Einfluß auf das Verfahren.

Wenn Sie einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft erhalten haben, prüfe ich für Sie, ob ein Einspruch gegen den Strafbefehl Aussicht auf Erfolg verspricht. Der Einspruch kann gegen den gesamten Tatvorwurf oder nur gegen die ausgesprochene Strafe (Anzahl oder Höhe der Tagessätze) erhoben werden. Nach erfolgtem Einspruch kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Der Strafbefehl entspricht dann einer Anklageschrift vom Gericht. Auf Antrag können Sie bei Beauftragung eines Rechtsanwalts vom persönlichen Erscheinen entbunden werden und müssen an der Gerichtsverhandlung dann nicht persönlich teilnehmen.

Verhaltensregeln, die Sie als Beschuldigter in Ihrem Interesse unbedingt beherzigen sollten:

Sprechen Sie nicht mit den Verfolgungs­behörden. Auch nicht, wenn Sie unter Druck gesetzt werden oder Ihnen der Eindruck vermittelt wird, dass Ihnen geholfen werden kann. Eine Einlassung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt nach Rücksprache mit einem Rechts­anwalt und über diesen erfolgen.

Bewahren Sie Ruhe! Beauftragen Sie umgehend einen Rechts­anwalt mit der Akten­einsicht! Achten Sie auf Fristen und nehmen Sie recht­zeitig Beratung in Anspruch!

Bei Festnahme, Haus­durch­suchung oder Unter­suchungs­haft: Machen Sie keine Angaben, sondern bestehen Sie auf die Kontakt­aufnahme mit einem Rechts­anwalt!

Ich vertrete keine Beschuldigten bei Sexualstraftaten oder bei Straftaten mit antisemitischem, rassistischem oder nationalistischem Hintergrund.

 

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Vertretung von Betroffenen einer Straftat

Auch als Betroffener einer Straftat haben Sie die Möglichkeit, Ihre Interessen durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Ich setze mich während des Strafverfahrens gegen den Täter als Vertreter der Nebenklage für Ihre Interessen ein. Ich begleite Sie während Ihrer Vernehmungen und bei Zeugenaussagen vor Gericht. Die Rechtsanwaltsgebühr trägt hierbei in der Regel der Täter, der Staat oder Opferverbände.


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Rechtsanwalt Rasmus Kahlen
Fachanwalt für Strafrecht

Lange Geismarstraße 55
37073 Göttingen

Tel: (0551) 4 88 31 69
Fax: (0551) 4 88 31 79
Email: kontakt@anwaltskanzlei-kahlen.de
Internet: www.anwaltskanzlei-kahlen.de


Telefonische Erreichbarkeit: Montag - Freitag 09:00 Uhr - 12:30 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

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