Ein unverbindliches Erstgespräch ist kostenfrei. Gebühren entstehen erst, soweit ich Sie tatsächlich rechtlich berate, das Mandat übernehme und für Sie nach außen hin tätig werde. Über die voraussichtlich zu erwartenden Kosten für meine Tätigkeit wird Ihnen selbstverständlich kostenlos und im Voraus Auskunft erteilt.
Die Vergütung des Rechtsanwalts
Die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ist gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Höhe der anfallenden Gebühren richtet sich in der Regel nach dem sogenannten Streitwert. Vielfach sind für die Tätigkeit unabhängig vom Streitwert auch maximale Gebühren vorgegeben.
Strafrecht & Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Strafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht entstehen eine Grundgebühr sowie weitere Gebühren je nach Anzahl der notwendigen Termine vor Gericht und dem drohenden Strafmaß. Das Honorar ist in der Regel als Vorschuss vorab zu entrichten.
Bei einer Strafverteidigung wird häufig eine Honorarvereinbarung je nach Aufwand und Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen getroffen. Liegt ein Fall notwendiger Verteidigung (§ 140 StPO) vor, kann Ihnen ein Rechtsanwalt Ihrer Wahl beigeordnet werden (Pflichtverteidiger). Die Kosten trägt dann zunächst die Staatskasse.
Verwaltungsrecht
Im Zivilrecht und im Verwaltungsrecht richten sich die Gebühren nach dem Wert des Streitgegenstandes. Der Kläger hat mit Klageerhebung einen Vorschuss auf die nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) fälligen Gerichtskosten einzuzahlen.
Grundsätzlich gilt: Wer verliert, bezahlt. Welchen Anteil der Kosten eine Partei zu tragen hat, richtet sich also nach dem Anteil des Obsiegens. Gewinnt eine Partei den Rechtsstreit vollständig, so hat die andere Partei sämtliche Kosten zu tragen.
Prozesskostenhilfe & Beratungshilfe
Sollten Sie sich einen Rechtsanwalt nicht leisten können, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung. Bei Zivilstreitigkeiten kann Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt werden. Diese deckt Ihre eigenen Kosten, jedoch nicht die des Gegners. Das Gericht kann entscheiden, dass die gewährte Hilfe ratenweise zurückzuzahlen ist. Der Rechtsanwalt erhält häufig wesentlich geringere Gebühren bei Prozesskostenhilfe.
Für eine Erstberatung kann Ihnen auf Antrag beim Amtsgericht Ihres Wohnortes Beratungshilfe gewährt werden. Die Kosten übernimmt dann ebenfalls die Staatskasse. Ihnen entsteht maximal eine Gebühr von 10,00 € inkl. USt.
Das Beratungshilfebüro des Amtsgerichts Göttingen steht Ihnen derzeit immer montags und donnerstags, jeweils von 9:00 bis 11:00 Uhr zur Verfügung. Beantragen Sie Beratungshilfe und bringen Sie den Beratungshilfeschein am Besten direkt zum Erstgespräch mit. Einen Antragsformular dafür finden Sie hier.
Gebührenstreit
Sollte es über die Gebühren zu einem Streit kommen, so kann die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft angerufen werden. Von dort wird ein neutrales Gutachten über die Gebührenhöhe erstellt. Die Schlichtungsstelle gehört zwar zu der berufständischen Kammer der Rechtsanwaltschaft, hat jedoch ein eigenes Interesse an einer fairen und gleichbleibenden Abrechnung innerhalb der Anwaltschaft, um deren Ruf zu erhalten.