Bis zur Legalisierung von Cannabis für den medizinischen Gebrauch war es ein langer Weg. Seit dem März des März des Jahres 2017 kann jedoch Cannabis in Blütenform durch Ärzte als Medikament zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden. Das heißt, die Kosten für die verschriebenen Cannabisblüten können durch die Krankenkasse getragen werden.

In dem entsprechend geänderten § 31 Abs. 6 SGB V heißt es hierzu:

Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon, wenn

1. eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung

a) nicht zur Verfügung steht oder

b) im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder es behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Neben-wirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann

2. eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.

Voraussetzung der Kostenübernahme der Versorgung mit Cannabisblüten durch die Krankenkasse sind also das Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung, die Möglichkeit eines positiven Effektes auf den Krankheitsverlauf bzw. die Krankheitssymptome sowie mangelnde Therapiealternativen. Obwohl die Hürden für die Übernahme der Kosten für Cannabisblüten durch die Krankenkassen damit relativ niedrig gelegt worden sind, werden viele Anträge auf Kostenübernahme trotz Rezept durch die Krankenkassen abgelehnt. Die Selbstversorgung ohne Kostenerstattung ist bei einem Apothekenpreis von bis zu 40,00 € pro Gramm für die Betroffenen in der Regel nicht zu finanzieren. Ein Widerspruch oder eine Klage zum Sozialgericht führen häufig zu der erwünschten Kostenübernahme durch die Krankenkassen.

Durch meine Arbeit als Strafverteidiger im Bereich Betäubungsmitteldelikte verfüge ich über ein umfassendes Wissen über Cannabis und die maßgeblichen Wirkstoffe THC und CBD. Die Probleme von Cannabis-NutzerInnen sind mir vertraut. Ich habe bereits eine Vielzahl von Verfahren zur Übernahme der Kosten für Cannabisblüten geführt und kümmere mich gerne um Ihr Anliegen.